- Rouven Walter | Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Dr. Lovis Wambach | Fachanwalt für Medizinrecht
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Ihr Anwalt für Arzthaftungsrecht und Personenschadensfälle
Dr. Dr. Lovis Wambach – Fachanwalt für Medizinrecht
Mein Interesse am Schadensrecht, am Haftungsrecht und Arzthaftung haben vornehmlich vier Professoren der Bremer Universität geweckt, nämlich: Prof. Dr. Reinhard Damm, Prof. Dr. Gert Brüggemeier, Prof. Dr. Robert Francke und Prof. Dr. Dieter Hart.
Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht. Auf dem Gebiet des Medizinrechts habe ich mich von Anfang an auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert. Ich habe auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts über 15 Jahre Erfahrung. Arzthaftungsrecht ist Vertrauenssache. Als Patientenanwalt vertrete ich ausschließlich Patienten.
Rechtsanwalt Dr. Lovis Wambach, Fachanwalt für Medizinrecht
Ich habe Mandate aus allen Bereichen der Arzthaftung: Von fehlerhafter Aufklärung über Risiken und Folgen der Behandlung, bis zu fehlerhaften Auswertung von bildgebenden Material (Röntgenbilder, MRT, CT) oder mangelhafter Überwachung während der Geburt (Geburtsschäden). Ich habe verletzte Mandanten, die trotz ihrer Schäden weiter arbeiten können; aber auch Schwerstverletzte, die ihren Beruf, ihre Lebensfreude, die alles verloren haben.
Ich bearbeite in den letzten Jahren immer mehr Fälle, in denen es um die Haftung für fehlerhafte Medizinprodukte geht (Knieprothesen, Hüftprothesen, Wirbelkörperersatz, Herzschrittmacher, Brustimplantate). Hier gibt es viele Überschneidungen zum Arzthaftungsrecht. Eine Hüftprothese kann zugleich fehlerhaft sein und zusätzlich falsch eingesetzt. Die geschädigten Patienten können materielle Schäden bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 85 Millionen Euro geltend machen. Darüber hinaus steht dem Patienten auch ein Schmerzensgeldanspruch (immaterieller Schadensersatz) zu (§ 8 Satz 2 ProdHaftG).
Auch fehlerhaft durchgeführte Schönheitsoperationen gehören zu meiner Spezialisierung. Bei dieser Art Ärztepfusch ist oft die Aufklärung über die Risiken ausnehmend mangelhaft. Patienten müssen die Risiken deutlich vor Augen gestellt werden, damit sie für sich (Selbstbestimmungsrecht!) abwägen können, ob sie einen etwaigen Misserfolg bei einer medizinisch nicht notwendigen Operation in Kauf nehmen wollen. Die Aufklärung muss eindringlicher als bei medizinisch notwendigen Eingriffen erfolgen, nämlich schonungslos.